{"id":291,"date":"2018-09-06T08:05:53","date_gmt":"2018-09-06T06:05:53","guid":{"rendered":"http:\/\/treffsicher-gh.de\/?page_id=291"},"modified":"2018-09-06T08:07:04","modified_gmt":"2018-09-06T06:07:04","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/treffsicher-gh.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: large;\"><b>Unsere Vertrags- und Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/b><\/span><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unsere vertraglichen Beziehungen unterstellen wir Dir Fa. Treffsicher Inhaber Gerd Hofer den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch. Zur Vereinfachung wird der einzelne Kunde nachstehend als Teilnehmer der rechtlich verantwortliche Leiter oder Rechtstr\u00e4ger als Gruppenbeauftragter bezeichnet.<\/p>\n<p><b>1 Zustandekommen des Vertrages und die daraus resultierenden Pflichten<\/b><\/p>\n<p>1.1 Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Teilnehmer Treffsicher den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Angebotsausschreibung und die erg\u00e4nzenden Informationen von Treffsicher f\u00fcr die jeweilige Veranstaltung soweit diese vorliegen.<\/p>\n<p>1.2 Buchen k\u00f6nnen Sie m\u00fcndlich, schriftlich telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (Internet, E-Mail).<\/p>\n<p>Bei elektronischen Buchungen best\u00e4tigt Treffsicher den Eingang der Buchung sobald wie m\u00f6glich auf elektronischem Weg.<\/p>\n<p>1.3 Der Buchende hat f\u00fcr alle Vertragspflichten von anderen Teilnehmern, f\u00fcr die er die Buchung vornimmt wie f\u00fcr seine eigenen einzustehen.<\/p>\n<p>1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerkl\u00e4rung von Treffsicher an den Teilnehmer oder Gruppenbeauftragten zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei, oder unverz\u00fcglich nach Vertragsabschluss wird von Treffsicher dem Teilnehmer bzw. dem Gruppenbeauftragten eine schriftliche Best\u00e4tigung \u00fcbermittelt. Hierzu ist Treffsicher nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 3 Werkstage vor Reisebeginn erfolgt.<\/p>\n<p>1.5 Treffsicher ist bem\u00fcht, allen Personen die Teilnahme an den Angeboten zu erm\u00f6glichen. Von der Leistungspflicht von Treffsicher nicht um fasst, ist jedoch die Eignung des Teilnehmers an der Veranstaltung, Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde f\u00fcr Behinderte, bzw. die Pflicht zur \u00dcberpr\u00fcfung oder Hinweise hierzu, insbesondere Barrierenfreiheit und die Gestaltung besonderer Ausr\u00fcstung sowie technischer oder pers\u00f6nlicher Hilfeleistung.<\/p>\n<p><b>2. Das Besondere von Gruppenveranstaltungen, der Gruppenbeauftragte<\/b><\/p>\n<p>2.1 Das nachfolgende gilt, soweit die vertragliche Vereinbarung der von Treffsicher zu erbringenden Leistung und\/oder Buchungsabwicklung, \u00fcber einen Gruppenauftraggeber erfolgt.<\/p>\n<p>2.2 Der Gruppenauftraggeber hat die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Teilnehmers. Er ist berechtigt, namens der in Vollmacht des Teilnehmers rechtsgesch\u00e4ftlich Erkl\u00e4rungen f\u00fcr diesen abzugeben \u2013 insbesondere als dessen Vertreter diese Vertragsbedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen und solche der Fa Treffsicher entegenzusetzen. Der Teilnehmer kann diese Vollmacht jederzeit gegen\u00fcber Treffsicher widerrufen.<\/p>\n<p>2.3 Der Vertrag \u00fcber die Teilnahme der Veranstaltung kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und Treffsicher zustande.<\/p>\n<p>2.4 Von den vorstehenden Bestimmungen und den Vereinbarungen mit dem Teilnehmer und diesen Vertragsbedingungen bleiben Vereinbarungen mit einem Gruppenauftaggeber, die dessen eigene Rechte und Pflichten gegen\u00fcber Treffsicher unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>2.5 Sind mit dem Gruppenauftraggeber bestimmte Teilnehmerzahlen, bzw. nach Teilnehmerzahlen gestaffelte Preise vereinbart, so haftet der Gruppenauftraggeber, bzw. die angemeldeten Personen, soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 1.4 vorliegen, unmittelbar und unabh\u00e4ngig davon, ob eine Verpflichtung des\/der Teilnehmer(s) diesbez\u00fcglich besteht auf die Preisdifferenz bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl durch Absage, R\u00fccktritt oder Teilr\u00fccktritt nach Vertragsabschluss, bzw. bei Nichtteilnahme.<\/p>\n<p>2.6 Der Gruppenauftraggeber hat f\u00fcr alle Vertragsverpflichtungen der Gruppenmitglieder, insbesondere f\u00fcr die Zahlungsverpflichtungen, unmittelbar selbst einzustehen.<\/p>\n<p>2.7 Bez\u00fcglich der Haftung von Treffsicher bei Gruppenveranstaltungen wird auf die Bestimmung in Ziffer 1.3 dieser Bedingung verweisen.<\/p>\n<p><b>3. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverh\u00e4ltnissen<\/b><\/p>\n<p>31. Treffsicher hat keinen Einfluss auf das Wetter und kann auch nicht daf\u00fcr haftbar gemacht werden. Alle Angebote werden von Treffsicher daher grunds\u00e4tzlich und bei jedem Wetter erbracht, bzw. durchgef\u00fchrt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungew\u00f6hnlich hohen oder bei niedrigen Temperaturen.<\/p>\n<p>3.2 Jedwede Witterungsverh\u00e4ltnisse, insbesondere Sch\u00f6nwetter und\/oder Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind daher soweit nichts anderes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgrundlage.<\/p>\n<p>3.3 Witterungsverh\u00e4ltnisse gleich welcher Art, insbesondere Regen (ausgenommen Umst\u00e4nde h\u00f6herer Gewalt) rechtfertigen daher weder eine kostenlose K\u00fcndigung, noch einen kostenlosen R\u00fccktritt, noch einen kostenlosen Anspruch auf Aufl\u00f6sung des Vertragsverh\u00e4ltnisses, noch auf eine Terminverschiebung, noch auf \u00c4nderung oder Verk\u00fcrzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen.<\/p>\n<p>3.4 \u00c4nderungen im geplanten Veranstaltungsverlauf sind nicht immer auszuschlie\u00dfen. Bei Unwetter oder aus organisatorischen Gr\u00fcnden kann seitens der Fa Treffsicher ein Ersatzprogramm festgelegt werden.<\/p>\n<p><b>4. Zahlung<\/b><\/p>\n<p>4.1 Gutscheine sind beim Kauf im Internet zu bezahlen. Mit der Kaufbest\u00e4tigung erhalten Sie unsere Rechnung.<\/p>\n<p>4.2 Die Zahlung ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung auf das in unserer Rechnung angegebene Konto zu \u00fcberweisen, bzw. je nach Vereinbarung sp\u00e4testens am Veranstaltungstag bar zu begleichen.<\/p>\n<p>4.3 Bei den Veranstaltungen ist mit Empfang der Buchungsbest\u00e4tigung\/Rechnung eine Zahlung wie in der Rechnung f\u00e4llig. Der Betrag ist sp\u00e4testens vor Beginn der Veranstaltung. Bei kurzfristigen Buchungen ist der vereinbarte Preis sp\u00e4testens zum Veranstaltungsbeginn bzw. im Zeitpunkt der \u00dcbergabe zu leisten.<\/p>\n<p>4.4 Soweit ein Ausnahmetatbestand nach \u00a7 651k Abs.6 Nr. 2 BGB nicht gegeben ist, ist der Preis nach der durchf\u00fchrten Leistung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p><b>5. R\u00fccktritt durch den Teilnehmer von Veranstaltungsbeginn<\/b><\/p>\n<p>5.1. Ein R\u00fccktritt des Teilnehmers ist jederzeit vor Tourbeginn m\u00f6glich. Der R\u00fccktritt ist gegen\u00fcber Treffsicher unter nachstehend angegebener Anschrift zu erkl\u00e4ren. Dem Teilnehmer wird empfohlen den R\u00fccktritt schriftlich zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>5.2 Tritt der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn zur\u00fcck oder tritt er nicht an, so verliert Treffsicher den Anspruch auf Veranstaltungsbeginn. Stattdessen kann Treffsicher soweit der R\u00fccktritt von ihr nicht zu vertreten ist oder ein Fall h\u00f6herer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr die bis zum R\u00fccktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abh\u00e4ngigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungspreis verlangen.<\/p>\n<p>5.3. Treffsicher hat den Entsch\u00e4digungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Ber\u00fccksichtigung der N\u00e4he des Zeitpunktes des R\u00fccktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verh\u00e4ltnis zum Veranstaltungspreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entsch\u00e4digung gew\u00f6hnlich ersparte Aufwendung und gew\u00f6hnlich m\u00f6gliche anderweitige Verwendungen der Leistung ber\u00fccksichtigt, Die Entsch\u00e4digung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung des Teilnehmers wie folgt berechnet:<\/p>\n<p>bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %<\/p>\n<p>vom 44. bis 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30 %<\/p>\n<p>vom 21. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %<\/p>\n<p>vom 14. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 %<\/p>\n<p>ab dem 6. Tag bei Nichtantritt 90 %<\/p>\n<p>5.4 Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen Treffsicher nachzuweisen, dass dieser \u00fcberhaupt keim oderein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.<\/p>\n<p><b>6. Umbuchungen<\/b><\/p>\n<p>6.1 Ein Anspruch des Teilnehmers, bzw. Gruppenauftraggebers nach Vertragsabschluss auf \u00c4nderungen hinsichtlich des Veranstaltungs-Termins besteht nicht. Ist die Umbuchung m\u00f6glich und wird diese auf Wunsch des Teilnehmers dennoch vorgenommen, kann (muss aber nicht) Treffsicher ein Umbuchungsentgelt von \u20ac 10 pro Teilnehmer erheben.<\/p>\n<p>6.2 Umbuchungsw\u00fcnsche des Teilnehmers, die sp\u00e4ter erfolgen k\u00f6nnen, sofern ihre Durchf\u00fchrung m\u00f6glich ist nur nach R\u00fccktritt vom Vertrag gem\u00e4\u00df Ziffer 5. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgef\u00fchrt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungsw\u00fcnschen, die nur geringf\u00fcgige Kosten verursachen.<\/p>\n<p><b>7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<\/b><\/p>\n<p>Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgem\u00e4\u00df angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gr\u00fcnden, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger r\u00fcckreise oder sonstigen zwingenden Gr\u00fcnden), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Tourenpreises.<\/p>\n<p><b>8. K\u00fcndigung durch Treffsicher <\/b><\/p>\n<p>8.1 Treffsicher kann den Vertrag nach Veranstaltungsbeginn k\u00fcndigen, wenn der Teilnehmer die Durchf\u00fchrung der Tour ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig st\u00f6rt oder wenn er sich in solchem Ma\u00df vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit<\/p>\n<ol>\n<li>Teilnehmer gegen Anweisungen und\/oder Hinweise oder Verhaltensregeln versto\u00dfen , die von den Beauftragten von Treffsicher aus sachlich berechtigten Gr\u00fcnden im Rahmen der Einweisung oder w\u00e4hrend der Veranstaltung gegeben wurden oder werden,<\/li>\n<li>B) Der\/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchf\u00fchrung der Veranstaltung nicht nachkommen,<\/li>\n<\/ol>\n<p>9.2 K\u00fcndigt Treffsicher, so beh\u00e4lt das Unternehmen den Anspruch auf den Gesamtpreis.<\/p>\n<p><b>9. Allgemeine Obliegenheiten des Teilnehmers, K\u00fcndigung durch den Teilnehmer<\/b><\/p>\n<p>19.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende M\u00e4ngel der Veranstaltung unverz\u00fcglich Treffsicher oder seinen Beauftragten anzuzeigen. Ausgegebenes Material ist auf Sch\u00e4den und Funktion vor Beginn der Veranstaltung zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>9.2 Veranstaltungsleiter oder sonstige Beauftragte und Leistungstr\u00e4ger sowie Gruppenverantwortliche sind nicht berecht oder bevollm\u00e4chtigt, vor, w\u00e4hren oder nach der Veranstaltung Beanstandungen, bzw. Zahlungsanspr\u00fcche des Teilnehmers namens Treffsicher anzuerkennen.<\/p>\n<p>9.3 Anspr\u00fcche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende R\u00fcge unverschuldet unterbleibt.<\/p>\n<p>9.4 Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeintr\u00e4chtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag k\u00fcndigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Durchf\u00fchrung der Veranstaltung infolge eines solchen Mangels nicht zuzumuten ist. Die K\u00fcndigung ist erst zul\u00e4ssig, wenn Treffsicher, bzw. seine Beauftragten eine ihnen vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unm\u00f6glich ist oder von Treffsicher oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige K\u00fcndigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.<\/p>\n<p>9.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Anspr\u00fcche wegen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der Leistungen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsdatum gegen\u00fcber Treffsicher geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen\u00fcber Treffsicher unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringen empfohlen. Anspr\u00fcche entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.<\/p>\n<p><b>10. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen<\/b><\/p>\n<p>10.1 Der Teilnehmer ist zur sorgf\u00e4ltigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und\/oder m\u00fcndlicher Form vor und w\u00e4hrend der Veranstaltung erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die M\u00f6glichkeit einer K\u00fcndigung durch f\u00fcr den Fall der Zuwiderhandlung gem\u00e4\u00df Ziffer 8 dieser Bedingungen wird ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/p>\n<p>10.2 Es besteht vor und w\u00e4hrend der Veranstaltung Alkoholverbot.<\/p>\n<p>10.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet die Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde sorgf\u00e4ltig und pfleglich zu behandeln.<\/p>\n<p>10.4 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gef\u00e4hrdung oder Beeintr\u00e4chtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstige Dritter ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p>10.5 Der Teilnehmer haftet bei der Veranstaltung Treffsicher gegen\u00fcber f\u00fcr den Verlust von Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden, soweit dieser nicht urs\u00e4chlich durch ein Verschulden von Treffsicher oder seinen Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht wurden.<\/p>\n<p>10.6 Der Teilnehmer haftet f\u00fcr von ihm zu vertretende Besch\u00e4digungen an den Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden, soweit dieser nicht urs\u00e4chlich durch ein Verschulden von Treffsicher oder seinen Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht wurden.<\/p>\n<p>10.7 Der Teilnehmer haftet auch f\u00fcr schuldhaft verursachte Sch\u00e4den, die nicht Sch\u00e4den an Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 10 dieser Bedingungen, dem Versto\u00df gegen gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen, Gebote oder Verbote oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die \u00dcbernahme der Kosten von Rettungsma\u00dfnahmen und die Freistellung von Anspr\u00fcchen Dritter (Rettungsstellen, Beh\u00f6rden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von Treffsicher oder seinen Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.<\/p>\n<p><b>11. Haftung von Treffsicher bei Rettungseins\u00e4tzen<\/b><\/p>\n<p>11.1 Die vertragliche Haftung von Treffsicher f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind (auch die Haftung f\u00fcr die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschr\u00e4nkt, soweit<\/p>\n<ol>\n<li>ein Schaden des Teilnehmers von Treffsicher oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt oder<\/li>\n<li>Treffsicher f\u00fcr einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>11.2 Kommt es durch den Teilnehmer, unabh\u00e4ngig davon, ob dies auf dessen Veranlassung, oder veranlasst durch Dritte geschieht, zu Rettungseins\u00e4tzen, so hat der Teilnehmer die hierf\u00fcr anfallenden Kosten zu tragen und Treffsicher von einer etwaigen Inanspruchnahme freizustellen. Die gilt nicht, soweit der Einsatz oder die Kosten durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von treffsicher schuldhaft verursacht wurden.<\/p>\n<p>11.3 Treffsicher haftet nicht f\u00fcr den Verlust von pers\u00f6nlichen Gegenst\u00e4nden des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von Treffsicher oder seinen Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde.<\/p>\n<p><b>12. Verj\u00e4hrung<\/b><\/p>\n<p>12.1 Wird die Veranstaltung von Treffsicher nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbracht, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Veranstaltung seinen Anspruch geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen\u00fcber Treffsicher unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Anspr\u00fcche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.<\/p>\n<p>12.2 Anspr\u00fcche des Kunden nach den \u00a7\u00a7 651c bis 651f BGH, ausgenommen solche wegen K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den verj\u00e4hren in einem Jahr. Die Verj\u00e4hrung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach stattfinden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Treffsicher Verhandlungen \u00fcber den Anspruch oder die den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nde, so ist die Verj\u00e4hrung gehemmt bis der Kunde oder Treffsicher die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verj\u00e4hrung tritt fr\u00fchestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung verj\u00e4hren in drei Jahren.<\/p>\n<p><b>13. Gerichtstand, Rechtswahl<\/b><\/p>\n<p>13.1 Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und Treffsicher findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch f\u00fcr das gesamte Rechtsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p>13.2 F\u00fcr Klagen von Treffsicher gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden ma\u00dfgebend. F\u00fcr Klagen gegen Kunde, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Treffsicher vereinbart.<\/p>\n<p>13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,<\/p>\n<ol>\n<li>wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Veranstaltungsvertrag zwischen dem Kunden und Treffsicher anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder<\/li>\n<li>wenn und insoweit auf den Veranstaltungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angeh\u00f6rt f\u00fcr den Kunden g\u00fcnstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechen deutschen Vorschriften.<\/li>\n<\/ol>\n<p>13.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages f\u00fchrt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen, dasselbe gilt f\u00fcr diese Bedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes\/ der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.<\/p>\n<p>Treffsicher S\u00e4gem\u00fchlenweg 3 74321 Bietigheim-Bissingen, Inhaber Gerd Hofer<\/p>\n<p>Telefon: 07142-3756636<\/p>\n<p>Umsatzsteuer- Identifikationsnummer: 92 308 531 745<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Vertrags- und Gesch\u00e4ftsbedingungen &nbsp; &nbsp; Unsere vertraglichen Beziehungen unterstellen wir Dir Fa. Treffsicher Inhaber Gerd Hofer den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch. 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