Unsere Vertrags- und Geschäftsbedingungen

 

 

Unsere vertraglichen Beziehungen unterstellen wir Dir Fa. Treffsicher Inhaber Gerd Hofer den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Vereinfachung wird der einzelne Kunde nachstehend als Teilnehmer der rechtlich verantwortliche Leiter oder Rechtsträger als Gruppenbeauftragter bezeichnet.

1 Zustandekommen des Vertrages und die daraus resultierenden Pflichten

1.1 Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Teilnehmer Treffsicher den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Angebotsausschreibung und die ergänzenden Informationen von Treffsicher für die jeweilige Veranstaltung soweit diese vorliegen.

1.2 Buchen können Sie mündlich, schriftlich telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (Internet, E-Mail).

Bei elektronischen Buchungen bestätigt Treffsicher den Eingang der Buchung sobald wie möglich auf elektronischem Weg.

1.3 Der Buchende hat für alle Vertragspflichten von anderen Teilnehmern, für die er die Buchung vornimmt wie für seine eigenen einzustehen.

1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Treffsicher an den Teilnehmer oder Gruppenbeauftragten zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei, oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird von Treffsicher dem Teilnehmer bzw. dem Gruppenbeauftragten eine schriftliche Bestätigung übermittelt. Hierzu ist Treffsicher nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 3 Werkstage vor Reisebeginn erfolgt.

1.5 Treffsicher ist bemüht, allen Personen die Teilnahme an den Angeboten zu ermöglichen. Von der Leistungspflicht von Treffsicher nicht um fasst, ist jedoch die Eignung des Teilnehmers an der Veranstaltung, Ausrüstungsgegenstände für Behinderte, bzw. die Pflicht zur Überprüfung oder Hinweise hierzu, insbesondere Barrierenfreiheit und die Gestaltung besonderer Ausrüstung sowie technischer oder persönlicher Hilfeleistung.

2. Das Besondere von Gruppenveranstaltungen, der Gruppenbeauftragte

2.1 Das nachfolgende gilt, soweit die vertragliche Vereinbarung der von Treffsicher zu erbringenden Leistung und/oder Buchungsabwicklung, über einen Gruppenauftraggeber erfolgt.

2.2 Der Gruppenauftraggeber hat die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Teilnehmers. Er ist berechtigt, namens der in Vollmacht des Teilnehmers rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter diese Vertragsbedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen und solche der Fa Treffsicher entegenzusetzen. Der Teilnehmer kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber Treffsicher widerrufen.

2.3 Der Vertrag über die Teilnahme der Veranstaltung kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und Treffsicher zustande.

2.4 Von den vorstehenden Bestimmungen und den Vereinbarungen mit dem Teilnehmer und diesen Vertragsbedingungen bleiben Vereinbarungen mit einem Gruppenauftaggeber, die dessen eigene Rechte und Pflichten gegenüber Treffsicher unberührt.

2.5 Sind mit dem Gruppenauftraggeber bestimmte Teilnehmerzahlen, bzw. nach Teilnehmerzahlen gestaffelte Preise vereinbart, so haftet der Gruppenauftraggeber, bzw. die angemeldeten Personen, soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 1.4 vorliegen, unmittelbar und unabhängig davon, ob eine Verpflichtung des/der Teilnehmer(s) diesbezüglich besteht auf die Preisdifferenz bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl durch Absage, Rücktritt oder Teilrücktritt nach Vertragsabschluss, bzw. bei Nichtteilnahme.

2.6 Der Gruppenauftraggeber hat für alle Vertragsverpflichtungen der Gruppenmitglieder, insbesondere für die Zahlungsverpflichtungen, unmittelbar selbst einzustehen.

2.7 Bezüglich der Haftung von Treffsicher bei Gruppenveranstaltungen wird auf die Bestimmung in Ziffer 1.3 dieser Bedingung verweisen.

3. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

31. Treffsicher hat keinen Einfluss auf das Wetter und kann auch nicht dafür haftbar gemacht werden. Alle Angebote werden von Treffsicher daher grundsätzlich und bei jedem Wetter erbracht, bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder bei niedrigen Temperaturen.

3.2 Jedwede Witterungsverhältnisse, insbesondere Schönwetter und/oder Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind daher soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgrundlage.

3.3 Witterungsverhältnisse gleich welcher Art, insbesondere Regen (ausgenommen Umstände höherer Gewalt) rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, noch auf eine Terminverschiebung, noch auf Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen.

3.4 Änderungen im geplanten Veranstaltungsverlauf sind nicht immer auszuschließen. Bei Unwetter oder aus organisatorischen Gründen kann seitens der Fa Treffsicher ein Ersatzprogramm festgelegt werden.

4. Zahlung

4.1 Gutscheine sind beim Kauf im Internet zu bezahlen. Mit der Kaufbestätigung erhalten Sie unsere Rechnung.

4.2 Die Zahlung ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung auf das in unserer Rechnung angegebene Konto zu überweisen, bzw. je nach Vereinbarung spätestens am Veranstaltungstag bar zu begleichen.

4.3 Bei den Veranstaltungen ist mit Empfang der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Zahlung wie in der Rechnung fällig. Der Betrag ist spätestens vor Beginn der Veranstaltung. Bei kurzfristigen Buchungen ist der vereinbarte Preis spätestens zum Veranstaltungsbeginn bzw. im Zeitpunkt der Übergabe zu leisten.

4.4 Soweit ein Ausnahmetatbestand nach § 651k Abs.6 Nr. 2 BGB nicht gegeben ist, ist der Preis nach der durchführten Leistung zur Zahlung fällig.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer von Veranstaltungsbeginn

5.1. Ein Rücktritt des Teilnehmers ist jederzeit vor Tourbeginn möglich. Der Rücktritt ist gegenüber Treffsicher unter nachstehend angegebener Anschrift zu erklären. Dem Teilnehmer wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn zurück oder tritt er nicht an, so verliert Treffsicher den Anspruch auf Veranstaltungsbeginn. Stattdessen kann Treffsicher soweit der Rücktritt von ihr nicht zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungspreis verlangen.

5.3. Treffsicher hat den Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistung berücksichtigt, Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Teilnehmers wie folgt berechnet:

bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %

vom 44. bis 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30 %

vom 21. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %

vom 14. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 %

ab dem 6. Tag bei Nichtantritt 90 %

5.4 Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen Treffsicher nachzuweisen, dass dieser überhaupt keim oderein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

6. Umbuchungen

6.1 Ein Anspruch des Teilnehmers, bzw. Gruppenauftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungs-Termins besteht nicht. Ist die Umbuchung möglich und wird diese auf Wunsch des Teilnehmers dennoch vorgenommen, kann (muss aber nicht) Treffsicher ein Umbuchungsentgelt von € 10 pro Teilnehmer erheben.

6.2 Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die später erfolgen können, sofern ihre Durchführung möglich ist nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Tourenpreises.

8. Kündigung durch Treffsicher

8.1 Treffsicher kann den Vertrag nach Veranstaltungsbeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit

  1. Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen , die von den Beauftragten von Treffsicher aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Veranstaltung gegeben wurden oder werden,
  2. B) Der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung nicht nachkommen,

9.2 Kündigt Treffsicher, so behält das Unternehmen den Anspruch auf den Gesamtpreis.

9. Allgemeine Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer

19.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel der Veranstaltung unverzüglich Treffsicher oder seinen Beauftragten anzuzeigen. Ausgegebenes Material ist auf Schäden und Funktion vor Beginn der Veranstaltung zu überprüfen.

9.2 Veranstaltungsleiter oder sonstige Beauftragte und Leistungsträger sowie Gruppenverantwortliche sind nicht berecht oder bevollmächtigt, vor, währen oder nach der Veranstaltung Beanstandungen, bzw. Zahlungsansprüche des Teilnehmers namens Treffsicher anzuerkennen.

9.3 Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.4 Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Durchführung der Veranstaltung infolge eines solchen Mangels nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Treffsicher, bzw. seine Beauftragten eine ihnen vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Treffsicher oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.

9.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsdatum gegenüber Treffsicher geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Treffsicher unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringen empfohlen. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

10. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen

10.1 Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Veranstaltung erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch für den Fall der Zuwiderhandlung gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.

10.2 Es besteht vor und während der Veranstaltung Alkoholverbot.

10.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet die Ausrüstungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

10.4 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstige Dritter ausgeschlossen ist.

10.5 Der Teilnehmer haftet bei der Veranstaltung Treffsicher gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von Treffsicher oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

10.6 Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von Treffsicher oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

10.7 Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 10 dieser Bedingungen, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von Treffsicher oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

11. Haftung von Treffsicher bei Rettungseinsätzen

11.1 Die vertragliche Haftung von Treffsicher für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit

  1. ein Schaden des Teilnehmers von Treffsicher oder seiner Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
  2. Treffsicher für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Kommt es durch den Teilnehmer, unabhängig davon, ob dies auf dessen Veranlassung, oder veranlasst durch Dritte geschieht, zu Rettungseinsätzen, so hat der Teilnehmer die hierfür anfallenden Kosten zu tragen und Treffsicher von einer etwaigen Inanspruchnahme freizustellen. Die gilt nicht, soweit der Einsatz oder die Kosten durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von treffsicher schuldhaft verursacht wurden.

11.3 Treffsicher haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von Treffsicher oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde.

12. Verjährung

12.1 Wird die Veranstaltung von Treffsicher nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Veranstaltung seinen Anspruch geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Treffsicher unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGH, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach stattfinden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Treffsicher Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder Treffsicher die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

13. Gerichtstand, Rechtswahl

13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Treffsicher findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

13.2 Für Klagen von Treffsicher gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunde, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Treffsicher vereinbart.

13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

  1. wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Veranstaltungsvertrag zwischen dem Kunden und Treffsicher anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
  2. wenn und insoweit auf den Veranstaltungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechen deutschen Vorschriften.

13.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Bedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes/ der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

Treffsicher Sägemühlenweg 3 74321 Bietigheim-Bissingen, Inhaber Gerd Hofer

Telefon: 07142-3756636

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer: 92 308 531 745